Verwirrung um Verbot von Kinderwagen auf Rolltreppen
EU-Regelung zu Kinderwagen auf Rolltreppen ab 2010
Eine neue Verordnung der Europäischen Union über ein Verbot von Kinderwagen auf Rolltreppen verwirrt Eltern, Geschäftstreibende und öffentliche Ämter. In Kraft treten soll die EU-Verordnung am 1. Januar 2010. Demnach ist es Eltern untersagt den Kinderwagen auf der Rolltreppe zu transportieren.
Risiko Kinderwagen auf Rolltreppen
Hintergrund der Verordnung aus Brüssel soll der Schutz von Eltern und Kind sowie anderen Nutzern von Rolltreppen sein. Es hat in der Vergangenheit einige Unfälle mit Kinderwagen gegeben, bei denen Kinder oder andere Personen zum Teil schwer verletzt wurden.
Es kommt vor, dass sich Kinder an der Rolltreppe einklemmen oder der Kinderwagen sich verkeilt oder umkippt und dabei andere Personen trifft. Gerade kleinere Kinderwagen-Modelle wie Buggy’s oder Jogger haben oft keinen sicheren Halt auf Rolltreppen und kippen um. Das Kind sitzt in solchen Kinderwagen in Fahrtrichtung, so dass Eltern nicht immer sehen wo der Nachwuchs seine Hände hat. Kinder klemmen sich häufig die Hände ein oder es bleibt ein Teil der Kleidung an der Rolltreppe hängen. Auf diese Weise kann es zu schweren Verletzungen kommen.
Aus diesem Grund soll die Europäische Kommission zusätzliche Regelungen in die bestehende Verordnung EN115 zur Sicherheit von Fahrtreppen eingefügt haben.
Kinderwagen-Regelung in EN115 sorgt für Verwirrung
Bei Eltern stößt eine solche EU-Norm auf wenig Begeisterung. In Kaufhäusern sind Fahrstühle oftmals schwer zu finden und erfordern längere Wege, um diese zu erreichen. In Städten wie Berlin oder Hamburg ist der Großteil der Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen nicht mit einem Fahrstuhl ausgestattet. Da ist die Rolltreppe gerade für Mütter der einzig bequeme Weg.
Die Verkehrsbetriebe und viele Warenhäuser deutschlandweit richten sich bereits auf die EU-Verordnung ein und haben Rolltreppen mit Kinderwagen-Verbotsschildern ausgestattet. Einige Kaufhäuser haben bereits vor Monaten Poller vor ihren Rolltreppen installiert, damit Eltern mit Kinderwagen auf den Fahrstuhl ausweichen.
Beaknnt gegeben hat die Neuregelung zum Verbot von Kinderwagen auf Fahrttreppen nicht Brüssel, sondern die Nürnberger Verkehrsbetriebe. Entsprechend groß ist die Verwirrung. Denn in Brüssel ist das Kinderwagen-Verbot keiner der zuständigen Behörden bekannt. Darüber hinaus kommt aus der europäischen Hauptstadt nur die Frage, seit wann Normen bindend seien. Nun ist die Frage, ob ein Verbot von Kinderwagen auf Fahrtreppen überhaupt existiert oder nur ein cleverer Schachzug von Verkehrsbetrieben und Kaufhäusern ist, um die eigenen Fahrtreppen vor übermäßiger Abnutzung durch Kinderwagen zu schützen und Wartungskosten zu sparen.
19. Januar 2010 | Von Regina.Richter | Kategorie: Medizin & Familie