Für wen gelten die vermögenswirksamen Leistungen?

Was sind Vermögenswirksame Leistungen? Vermögenswirksame Leistungen sind Zusatzleistungen eines Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer darin unterstützen ein zusätzliches Vermögen aufzubauen. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen erhält der Arbeitnehmer monatlich einen Betrag zusätzlich zum Bruttogehalt. Dieser Betrag muss als vermögenswirksame Leistungen Beitrag eingesetzt wird und ist somit ein kleines Extra, über das sich jeder Arbeitnehmer freuen kann.

Aber dieses kleine Extra wird zum Bruttogehalt angerechnet, das heißt, der Arbeitnehmer zahlt darauf Steuern und Sozialabgaben. Der Sparbeitrag für vermögenswirksame Leistungen Produkte wird dann aus dem Nettogehalt gezahlt. Auch der Arbeitgeber muss auf den gezahlten Beitrag Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Das ist einfach so. Die Lohnnebenkosten werden somit erhöht. Eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage kommt oft auf Grund der niedrigen Einkommensgrenzen gar nicht so in Betracht.

Vermögenswirksame Leistungen sind auch für die betriebliche Altersvorsorge sehr relevant. Der vom Arbeitgeber ursprünglich bereit gestellte Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen wird durch eine Direktversicherung, einer betrieblichen Altersvorsorge verwendet. Vorteile werden hier erkennbar, die sich für den Arbeitnehmer sehen lassen können. Die Beiträge zu einer Direktversicherung sind auch steuerfrei und bis 2008 sozialabgabenfrei. Der Betrag wird somit direkt vom Bruttogehalt entrichtet. Das zu versteuernde Einkommen verringert sich dadurch.

Der Arbeitnehmer baut somit eine zusätzliche Altersvorsorge auf, die zudem grundsätzlich nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Hier besteht eben Hartz 4 – Schutz. Und das ist doch einfach ein super Extra noch oben drauf.

7. Dezember 2007 | Von | Kategorie: Geld