Neuerungen beim Verkehrsrechtsschutz
Die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sowie dem eigenen Auto nutzen immer mehr Menschen. Besonders Familien, bei denen auch die Kinder bereits eigene Autos haben, und Vielfahrer profitieren von der Absicherung gegen die finanziellen Auswirkungen langwieriger Verfahren oder Streitigkeiten mit Behörden. Interessant ist, was sich die Versicherer in den letzten Jahren alles Neues haben einfallen lassen, um den Kunden ihre Angebote für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schmackhaft zu machen. So gehört der Telefonservice, über den der Kunde rund um die Uhr bei einem Anwalt erste Ratschläge zur Vorgehensweise einholen kann, inzwischen fast schon zum guten Ton. Viel wichtiger sind allerdings – ebenso wie bei allen anderen Arten der Rechtsschutzversicherung auch – die Bedingungen im Kleingedruckten. Und genau hier hat sich in letzter Zeit einiges getan. Auf folgende Punkte sollten Kunden daher vor Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung besonders achten:
Sind Auslandsfahrten grundsätzlich versichert oder nur, wenn es sich dabei um einen Urlaub handelt? Einige Versicherungen bieten nur dann Schutz, wenn es sich um eine private Urlaubsfahrt handelt, während andere Anbieter kulanter sind und auch Geschäftsfahrten versichern.
Sind Streitigkeiten beim Leasing oder Autokauf nur dann versichert, wenn es sich um einen Neuwagen handelt, oder auch dann, wenn es einen Gebrauchtwagen betrifft? Bei Gebrauchtwagen gibt es Versicherungen, die dem Kunden eine Wartezeit auflegen, während der er keine Ansprüche anmelden kann, wenn diese Gebrauchtwagen betreffen. Meiden Sie solche Angebote und wählen Sie stattdessen einen Anbieter, bei dem auch Gebrauchtwagen ohne Wartezeiten sofort versichert sind.
Schauen Sie, ob Verstöße gegen Halte- und Parkverbotsvorschriften mitversichert sind. Einige Anbieter schließen solche Fälle kategorisch aus und übernehmen zum Beispiel bei einem Rechtsstreit um ein unberechtigt erhaltenes Knöllchen keine Kosten.
Auch die Einschaltung eines Ombudsmannes sollte über die Versicherung geregelt sein. Er kann hinzugezogen werden, wenn es Streit mit der Versicherung selbst gibt und sein Urteil ist bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro für die Versicherung verbindlich, während seine Einschaltung für den Kunden kostenlos ist.
11. August 2007 | Von Daniel Franke | Kategorie: Kredit & Finanzen